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Erdbebensicherheitsgesetze in der Türkei

Erdbebensicherheitsgesetze in der Türkei

Der Umfang der türkischen Erdbebensicherheitsgesetze wird durch den türkischen Erdbebenkodex (TEC 2018) unterstrichen, der die wichtigste Gesetzgebung darstellt, die sicherstellt, dass Gebäude Erdbeben standhalten können. Artikel 3 des EGV definiert die seismischen Zonen in der Türkei sorgfältig und bietet eine Grundlage für die Festlegung der Entwurfsanforderungen für verschiedene Strukturtypen in diesen Gebieten. Darüber hinaus schreibt Artikel 7 detaillierte geotechnische Untersuchungen und Standortuntersuchungen vor allen Baumaßnahmen vor, um potenziellen seismischen Risiken präventiv zu begegnen. Diese Vorschriften werden durch das Gesetz Nr. 4708 zur Bauinspektion gestützt, das strenge Inspektionsprotokolle vorschreibt, um die Einhaltung seismischer Sicherheitsstandards während des gesamten Bauprozesses sicherzustellen.

Über die im türkischen Erdbebengesetz (TEC) dargelegten Kernvorschriften hinaus gibt es ergänzende Rechtsinstrumente, die das Engagement der Türkei für die Erdbebensicherheit stärken. Die Verordnung über die Grundsätze der Gebäudeplanung und -konstruktion (2019), die in Artikel 8 detailliert beschrieben wird, legt zusätzliche bauliche und nicht bauliche Anforderungen fest, um die Erdbebenresistenz von Gebäuden zu verbessern. Dazu gehören Bestimmungen für Basisisolationssysteme und Energieableitungsgeräte, die für die Minimierung von Erdbebenauswirkungen von entscheidender Bedeutung sind. Darüber hinaus betont das Gesetz Nr. 5998 zur Stadtentwicklung, insbesondere Artikel 12, die Notwendigkeit einer Stadtplanung, die Erdbebenrisikobewertungen einbezieht, um potenzielle Gefahren zu mindern. Diese vielschichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichten alle Beteiligten, vom Architekten bis zum Entwickler, zur Einhaltung strenger Sicherheitsprotokolle.

Zusätzlich zu den umfangreichen gesetzgeberischen Maßnahmen umfassen die Erdbebensicherheitsvorschriften der Türkei auch finanzielle Unterstützungsmechanismen, die darauf abzielen, die Einhaltung zu fördern und den städtischen Wandel zu fördern. Artikel 10 des Gesetzes Nr. 6306 sieht Anreize wie Steuerermäßigungen und Krediterleichterungen für Grundstückseigentümer vor, die Verstärkungs- und Wiederaufbauprojekte in ausgewiesenen Katastrophenrisikogebieten durchführen. Ergänzend dazu schreibt die Verordnung über Gebäudeidentifikationssysteme (2020) die Verwendung einer zentralen Datenbank vor, um die Überwachung und Verwaltung der Einhaltung seismischer Sicherheitsstandards zu optimieren. Diese Bestimmungen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass finanzielle und administrative Hindernisse die Umsetzung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen nicht behindern.

Erdbebensicherheitsgesetze in der Tuerkei02

1. Türkischer Erdbebencodex (TEC / Turkish Seismic Code)

  • Der aktuelle Türkische Erdbebencodex wurde 2018 überarbeitet, im Amtsblatt am 18. März 2018 veröffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2019 rechtskräftig.
  • Er umfasst neue Kapitel speziell für:
    • Hochhäuser
    • Seismisch isolierte Bauwerke
    • Leichtstahl- und Holzbauten
    • Bewertung und Verstärkung bestehender Gebäudestrukturen.
  • Neue Ergänzungen betreffen u. a.:
    • Erdbebenrisiko-Karten
    • Seismische Belastungssimulationen
    • Leistungsbezogene Bauweisen (performance-based design).

2. Gesetz Nr. 6306 – Transformation gefährdeter Gebiete

  • Das Gesetz über die Umwandlung als Risiko eingestufter Gebiete (Law No. 6306) dient urbaner Transformation mit dem Ziel, die Resilienz gegenüber Erdbeben zu erhöhen.
  • Verstärkungs- und Neubauprojekte in gefährdeten Zonen werden über dieses Gesetz reguliert – und oft gefördert.
  • Die Gesetzesänderungen 2024 erleichtern:
    • Genehmigung von Sanierungen in Mehrparteienhäusern mit einfacher Mehrheit der Eigentümer.
    • Einführung detaillierter statischer Nachweise für Sanierungspläne.

3. Gesetz Nr. 4708 – Bauinspektionen

  • Das Bauinspektionsgesetz (Law No. 4708) schreibt verbindliche Kontrollen während der Bauphase vor.
  • Ziel ist die Gewährleistung, dass erdbebensicherheitsrelevante Vorschriften eingehalten werden.

4. Ergänzende Regelungen und Vorschriften

  • Weitere ergänzende Regelwerke wie etwa Planungs- und Konstruktionsprinzipien (2019) oder spezifische Anforderungen an boden- und fundamentbezogene Bauweisen für Erdbeben sind Teil des Rechtsrahmens.
  • Auch urbanistische Vorgaben (z. B. zu Erdbebenrisiko in Bauplänen) werden über verschiedene Vorschriften eingefordert.

5. Versicherungspflicht – DASK

  • Die Pflichtversicherung gegen Erdbebenschäden (DASK) deckt Schäden am Gebäude (Wände, Dächer, usw.) – dies ist ein zentrales Element des Risikomanagements im Wohnungsbau.

Zusammenfassung

Gesetz / RegelwerkZweck / InhaltBetroffene AkteureRelevanz für Investoren
TEC 2018–2019Modernisierter Erdbebencodex für Neubauten und SanierungenBauunternehmen, ArchitektenHöhere Baukosten, aber bessere Marktakzeptanz & Sicherheit
Gesetz Nr. 6306Urbaner Umbau gefährdeter Zonen, Förderung nachhaltiger SicherheitStaat, Kommunen, EigentümerWertsteigerung durch Modernisierung, staatliche Förderung
Gesetz Nr. 4708Bauinspektionen zur Durchsetzung technischer VorschriftenBauherren, EntwicklerMehr Planungskosten, geringeres Haftungsrisiko
Ergänzende VorschriftenSpezifische Bau- und Planungsstandards (Fundierung, Bodenanalyse)Planungsbüros, IngenieureReduziert Baumängel, stabilisiert langfristige Investments
DASKPflichtversicherung gegen Erdbebenschäden im WohnungsbauEigentümer, Banken, VersichererReduziert Anlagerisiko, Pflicht bei Finanzierungen

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