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Erdbebensicherheitsgesetze in der Türkei

Der Umfang der türkischen Erdbebensicherheitsgesetze wird durch den türkischen Erdbebenkodex (TEC 2018) unterstrichen, der die wichtigste Gesetzgebung darstellt, die sicherstellt, dass Gebäude Erdbeben standhalten können. Artikel 3 des EGV definiert die seismischen Zonen in der Türkei sorgfältig und bietet eine Grundlage für die Festlegung der Entwurfsanforderungen für verschiedene Strukturtypen in diesen Gebieten. Darüber hinaus schreibt Artikel 7 detaillierte geotechnische Untersuchungen und Standortuntersuchungen vor allen Baumaßnahmen vor, um potenziellen seismischen Risiken präventiv zu begegnen. Diese Vorschriften werden durch das Gesetz Nr. 4708 zur Bauinspektion gestützt, das strenge Inspektionsprotokolle vorschreibt, um die Einhaltung seismischer Sicherheitsstandards während des gesamten Bauprozesses sicherzustellen.

Über die im türkischen Erdbebengesetz (TEC) dargelegten Kernvorschriften hinaus gibt es ergänzende Rechtsinstrumente, die das Engagement der Türkei für die Erdbebensicherheit stärken. Die Verordnung über die Grundsätze der Gebäudeplanung und -konstruktion (2019), die in Artikel 8 detailliert beschrieben wird, legt zusätzliche bauliche und nicht bauliche Anforderungen fest, um die Erdbebenresistenz von Gebäuden zu verbessern. Dazu gehören Bestimmungen für Basisisolationssysteme und Energieableitungsgeräte, die für die Minimierung von Erdbebenauswirkungen von entscheidender Bedeutung sind. Darüber hinaus betont das Gesetz Nr. 5998 zur Stadtentwicklung, insbesondere Artikel 12, die Notwendigkeit einer Stadtplanung, die Erdbebenrisikobewertungen einbezieht, um potenzielle Gefahren zu mindern. Diese vielschichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichten alle Beteiligten, vom Architekten bis zum Entwickler, zur Einhaltung strenger Sicherheitsprotokolle.

Zusätzlich zu den umfangreichen gesetzgeberischen Maßnahmen umfassen die Erdbebensicherheitsvorschriften der Türkei auch finanzielle Unterstützungsmechanismen, die darauf abzielen, die Einhaltung zu fördern und den städtischen Wandel zu fördern. Artikel 10 des Gesetzes Nr. 6306 sieht Anreize wie Steuerermäßigungen und Krediterleichterungen für Grundstückseigentümer vor, die Verstärkungs- und Wiederaufbauprojekte in ausgewiesenen Katastrophenrisikogebieten durchführen. Ergänzend dazu schreibt die Verordnung über Gebäudeidentifikationssysteme (2020) die Verwendung einer zentralen Datenbank vor, um die Überwachung und Verwaltung der Einhaltung seismischer Sicherheitsstandards zu optimieren. Diese Bestimmungen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass finanzielle und administrative Hindernisse die Umsetzung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen nicht behindern.

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