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Wie lange kann ein Immobilienbesitzer in der Türkei bleiben?

Ein Ausländer kann sich innerhalb von 180 Tagen 90 Tage in der Türkei aufhalten, egal ob er eine Immobilie besitzt oder nicht. Hausbesitzer können jedoch länger als die angegebene Frist bleiben, wenn sie eine Immobilie in der Türkei besitzen.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis können sich Ausländer länger als 90 Tage in der Türkei aufhalten. Hauseigentümer können eine Aufenthaltsgenehmigung mit ihrer Eigentumsurkunde beantragen. Ausländer, die eine Immobilie in der Türkei besitzen, müssen ihre Aufenthaltserlaubnis jedes Jahr innerhalb des Zeitraums, in dem sie Eigentümer sind, erneuern.

Die Aufenthaltsdauer hängt von der Art der Aufenthaltsgenehmigung ab. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in der Türkei. Werfen Sie einen Blick auf die Arten von Aufenthaltsgenehmigungen auf unserer Seite „Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei“.

Wie lange Kann ein Immobilienbesitzer in der Türkei bleiben?Einige wichtige Punkte müssen beachtet werden, wenn Sie eine Immobilie in der Türkei kaufen und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Hier sind einige Top-Tipps zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilieninvestitionen:

  • Um eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei zu beantragen, muss die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie sollten eine Wohnung oder ein Haus in der Türkei besitzen. Die Immobilie muss parallel zu diesem Zweck genutzt werden. Wenn Sie in der Türkei eine Gewerbeimmobilie oder Ackerland gekauft haben, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis möglicherweise nicht genehmigt.
  • Sie müssen sich an die Regeln halten und die zeitliche Begrenzung einhalten. Möglicherweise müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis jedes Jahr erneuern, wenn Sie sie durch den Besitz einer türkischen Immobilie erworben haben. Die Verlängerungsanträge beginnen 60 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung.
  • Ändert sich die Adresse während der Aufenthaltsdauer, muss der Ausländer die Behörden darüber informieren. Die neuen Adressdaten müssen innerhalb von 20 Tagen bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement und der Provinzdirektion für Standesamt und Staatsbürgerschaft eingereicht werden.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zum Arbeiten. Um in der Türkei zu arbeiten, benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis. Eine gültige Arbeitserlaubnis berechtigt jedoch zum Aufenthalt in der Türkei innerhalb des Arbeitszeitraums. Aber es ist wichtig, daran zu denken: Wenn Ihre Arbeitserlaubnis abläuft und Sie den Arbeitszeitraum beenden, erlischt auch Ihr Aufenthaltsrecht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Arbeitserlaubnis einem Ausländer kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Türkei gibt.

  • Sie können eine Aufenthaltserlaubnis mit einem Mietvertrag beantragen, aber das hat Nachteile. Eine touristische Aufenthaltsgenehmigung können Sie nur für kurzfristige Aufenthalte mit einem Mietvertrag erhalten. Ihr Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in der Türkei kann ohne Begründung abgelehnt werden.
  • Es ist möglich, nach 5 Jahren Aufenthalt in der Türkei türkischer Staatsbürger zu werden. Wenn Sie sich 5 Jahre lang ohne Unterbrechung legal in der Türkei aufhalten, können Sie die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Auf diese Weise erhalten Sie die Möglichkeit, dauerhaft in der Türkei zu leben und die Privilegien eines türkischen Staatsbürgers zu genießen. Für weitere Informationen lesen Sie unseren Artikel über die Vorteile des türkischen Passes.

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