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Gesellschafts-recht Türkei / Englisch

Das türkische Gesellschaftsrecht weist große Ähnlichkeiten mit den auch in Deutschland bekannten Gesellschaftsformen auf, nicht zuletzt weil das deutsche Handelsgesetzbuch im Jahre 1956 in den Grundzügen rezipiert wurde; zum Teil erhebliche Unterschiede zeigen sich dann jedoch bei genauerer Betrachtung der gesetzlichen Details.

Die Regelungen des türkischen Gesellschaftsrechts finden sich neben dem Handelsgesetzbuch auch im Obligationengesetzbuch. Weitere Gesetze sind für Banken, Versicherungen oder börsennotierte Gesellschaften zu beachten. Für die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei sind gerade bei ausländischen Investoren eine Reihe von Dokumenten einzureichen.

Da die der GmbH (Limited Şirket) bzw. AG (Anonim Şirket) entsprechenden Rechtsformen zu den von ausländischen Investoren präferierten und praktikabelsten Gesellschaftsformen gehören, beschränken sich unsere folgenden Darstellungen zunächst auf diese beiden Gesellschaftstypen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch darüber hinaus zu allen Themen im Bezug auf Gesellschaftsgründungen in der Türkei. 

Die türkische Ltd. Şti. (Limited Şirket)

Die Ltd. Sti. ist das türkische Pendant zur deutschen „Gesellschaft mit begrenzter Haftung“. Trotz zahlreicher Übereinstimmungen gibt es auch wichtige Unterschiede.

Die türkische AG im Vergleich zur türkischen GmbH

Bei Banken, Versicherungen, Leasing- und Kapitalanlageunternehmen ist in der Türkei zwingend die türkische Anonim Şirketi (A.Ş.), also eine AG als Gesellschaftsform vorgeschrieben. In anderen Bereichen stellt sich die Frage, ob die A.Ş. oder die Ltd. Şti. die passendere Gesellschaftsform ist. Oftmals wird aufgrund des niedrigeren Aufwands für die Gründung vorschnell zugunsten der Ltd. Şti. entschieden, ohne die haftungsrechtlichen Vorteile der A.Ş. ausreichend zu berücksichtigen.

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Sprache: Englisch

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Angaben

Dieses Material wird nur zu Bildungszwecken bereitgestellt und sollte nicht als Anlageberatung oder Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Immobilien oder zum Treffen einer Anlageentscheidung ausgelegt werden. Diese Informationen erörtern allgemeine Marktaktivitäten, Branchen- oder Branchentrends oder andere breit angelegte wirtschaftliche, marktbezogene oder politische Bedingungen und sollten nicht als Research oder Anlageberatung ausgelegt werden. Dieses Material ist keine Finanzanalyse oder Rechtsanalyse. Es wurde nicht in Übereinstimmung mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse erstellt und unterliegt keinem Handelsverbot nach der Verbreitung von Finanzanalysen. Die geäußerten Ansichten und Meinungen können von denen von MINROGROUP Immobilien & Kapitalanlagen oder anderen Abteilungen von der MINROGROUP und seinen verbundenen Unternehmen abweichen. Anleger werden dringend gebeten, sich vor dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und Immobilien mit ihren Finanzberatern, Immobilienberatern, Steuerberatern und Rechtsberatern zu beraten.

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