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Der Kauf einer mehrwertsteuer-freien Immobilie in der Türkei

Der Kauf oder die Investition in Immobilien in der Türkei ist in letzter Zeit zu einer Gelegenheit geworden, die man nicht verpassen sollte. Vorteile wie Umsatzsteuerrabatte, die Wiedereinführung von Stempelsteuern und die Gewährung der türkischen Staatsbürgerschaft an diejenigen, die eine Immobilie für mindestens 400.000 USD gekauft haben, machen das Land attraktiv. Nach all diesen Entwicklungen hat die türkische Regierung die Mehrwertsteuer auf Immobilienverkäufe an Ausländer abgeschafft, weil sie mehr internationale Investoren gewinnen wollte. Das Gesetz über die Mehrwertsteuerbefreiung wurde am 1. April 2017 vom türkischen Parlament verabschiedet.

Einige türkischen Bürger im Ausland und ausländische Bürger brauchen keine Mehrwertsteuer mehr zu bezahlen unter der Bedingung, von der Baufirma ein Neubau zu erwerben. Diejenigen, die ungerecht von der Freistellung profitieren, haften für die nicht erhobenen Steuern und unterliegen der Steuerstrafe.

Die Menschen, die von diesem Gesetz profitieren können

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  • türkische Bürger, die im Ausland länger als 6 Monate leben, mit ihren Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
  • Ausländer, die nicht in der Türkei leben.
  • Organisationen, die keinen Gewinn aus der Türkei gemacht haben, die nicht über ein Büro haben.

Wichtiger Hinweis: Die türkischen Bürger, die im Ausland wohnen, für Institutionen arbeiten, Einrichtungen und Institutionen basierend in der Türkei nicht in der Lage sind, von der Mehrwertsteuerbefreiung zu profitieren.

Die Bedingungen von diesem Gesetz zu profitieren

  • Nur die neuen Immobilien von Baufirmen.
  • Der Kaufpreis muss in Fremdwährung sein.
  • Die erworbenen Immobilien können nicht für ein Jahr verkauft werden. Wenn die Immobilie in einem Jahr verkauft wird, wird die Mehrwertsteuer kassiert.

Die Unterlagen für die türkischen Bürger, die im Ausland leben

  • Arbeitsrechte oder eine gleichwertige amtliche Dokumente, die von den Botschaften oder Konsulaten der Türkei erworben werden.
  • zeigt das Dokument als Beweis dafür, dass die Bürger im Ausland, ab dem Kaufdatum für mindestens sechs Monate gelebt haben.

Die Dokumente, die für Ausländer benötigt werden, die sich nicht in der Türkei niedergelassen haben

  • Eine Kopie des Passes, der von dem Land ausgestellt wurde, in dem der Ausländer wohnt, oder die Kopie der Türkis-Karte für diejenigen, die die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben.
  • Ein Dokument vom Finanzamt ausgestellt besagt, dass die Person, die die Immobilie kauft in der Türkei nicht lebt.

Die Dokumente für Organisationen erforderlich, die den Gewinn nicht aus der Türkei gemacht haben

  • das Dokument als Beweis dafür, dass die Organisation noch aktiv ist. Dieses Dokument sollte eine Apostille haben.
  • das Dokument als Beweis dafür, dass dieses Unternehmen keinen Gewinn in der Türkei macht.

Die Unterlagen für diejenigen, die Devisen zum Kauf mitbringen

  • Wenn der Preis aus dem Ausland über eine Bank gebracht werden soll, muss dieser Preis an eine Bank in der Türkei übertragen werden. Der Debitschein muss bei der zuständigen Behörde ausgehändigt werden.Der Abbuchungsbeleg muss an die zuständige Behörde abgegeben werden.
  • Wenn der Preis per Kreditkarte von ausländischen Banken bezahlt wird, muss das Dokument, das zeigt, dass das Geld aus dem Ausland gebracht wird, von der betreffenden Bank in der Türkei genommen werden.
  • Wenn der Preis in Bar aus dem Ausland in die Türkei gebracht wird, sollte ein schriftliches Dokument bei der zuständigen Zollverwaltung bezogen werden.

Diese Unterlagen sollten zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Verkauf bereit zu stellen.

Verpflichtungserklärung

Dieses Dokument dient der Verpflichtung des Empfängers hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung. Dieser Brief kann im Verkaufsstadium unterschrieben werden.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuerbefreiung

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer-befreiung

Frage: Was sind die Bedingungen für die Mehrwertsteuerbefreiung beim Verkauf von Immobilien?

Anwort: Türkische Staatsangehörige, die seit mehr als 6 Monaten im Ausland leben, und Ausländer sind von der Mehrwertsteuer auf ihr erstes Geschäfts- oder Wohneigentum in der Türkei befreit, sofern sie in Fremdwährung bezahlen und ihr Eigentum nicht innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Besitzurkunde verkaufen.

Frage: Wie erhalte ich eine Mehrwertsteuerbefreiung für den Kauf von Immobilien?

Antwort: In Übereinstimmung mit dem Gesetz, das am 8. März 2017 in Kraft getreten ist und es ausländischen Bürgern erlaubt, Immobilien ohne Mehrwertsteuer zu erwerben. Das Gesetz gilt nur für Immobilien, die nach dem 1. April 2017 erworben wurden. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nicht für den Kauf von Grundstücken, Parzellen und Feldern. Dieses Gesetz gilt nur für Gewerbe- und Wohnimmobilien.

Frage: Ist es möglich, unter dieser Ausnahme mehr als eine Immobilie zu kaufen?

Antwort: Ja! Diejenigen, die von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren möchten, können mehr als eine Immobilie kaufen.

Frage: Gibt es eine Mehrwertsteuerbefreiung für Immobilien, die von Ausländern vor dem 1. April gekauft wurden?

Antwort: Die Mehrwertsteuer wird für Immobilien gezahlt, die vor dem 1. April 2017 geliefert wurden. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung für Verkäufe, die vor dem 1. April getätigt wurden, bei denen die Eigentumsurkunde (TAPU) jedoch nur zum ersten Mal gültig ist.

Frage: Wie funktioniert das Verfahren?

Antwort: Ausländer, die Immobilien kaufen wollen, können sich mit ihren Ausweispapieren (Reisepässe, Aufenthaltserlaubnis) bei der Generaldirektion für Grundbucheintragung und Grundbuchamt (Tapu Büro) bewerben. Diejenigen, die das Eigentum durch Bevollmächtigte erhalten, müssen einen Antrag beim Büro Tapu mit dem Original und einer Fotokopie der Vollmacht zusammen mit ihren Dolmetschern stellen. Die Registrierung erfolgt durch die Angabe einer Seriennummer. Nachdem alles festgelegt und die Bedingungen des Büros Tapu erfüllt sind, wird in Anwesenheit eines Notars ein Vorvertrag über den Verkauf von Immobilien unterzeichnet. Wenn die Übertragung durchgeführt werden kann, wird der Kaufvertrag im Tapu Büro abgeschlossen.

Frage: Was passiert, wenn der Käufer die Immobilie innerhalb eines Jahres verkauft?

Antwort: Wenn das unter der Ausnahme gekaufte Haus oder Büro innerhalb eines Jahres ausverkauft ist, wird die nicht eingezogene Steuer mit Verzugszinsen, die auf der Grundlage des aufgeschobenen Zinssatzes im 48. Artikel des Gesetzes Nr. 6183 berechnet werden, an das Finanzamt am Ort der Immobilie vor der Transaktion der Eigentumsurkunde durch die verkaufende Person gezahlt.

Hinweis: Auf diese Verkaufstransaktion wird keine Mehrwertsteuer erhoben, da die Hälfte des Preises vom Käufer in Fremdwährung in die Türkei gebracht und an den Verkäufer bezahlt wird, bevor die Rechnung ausgestellt wird.

Frage: Was ist die Bedingung, dass die Eigenschaft durch die Ausnahme abgedeckt werden kann?

Antwort: Das Gebäude, das als Gewerbe- oder Wohngebäude errichtet wird, muss über eine Baugenehmigung verfügen und den Käufern in schlüsselfertigem Zustand übergeben werden. Unter die Ausnahme fallen Immobilien, die in der Baugenehmigung als Wohnen, Appartements, Timesharing, Büro, Laden, separates Hotel und dergleichen definiert sind.

Frage: Kann ich von der Freistellung profitieren, wenn ich eine neue Immobilie vom Zweitbesitzer kaufe?

Antwort: Nicht. Diese Ausnahme gilt nur für primäre Immobilien, die von dem Steuerzahler geschaffen wurden, der die Immobilie gebaut hat. Wenn eine Immobilie oder ein Büro gekauft und an jemand anderen weiterverkauft wird, gilt diese Art von Immobilie als zweitrangig und fällt nicht unter dieses Gesetz.

Frage: Wie und an wen wird die Zahlung für die Immobilie geleistet?

Antwort: Um die Mehrwertsteuerbefreiung auf den Kauf von Gewerbe- und Wohnimmobilien anzuwenden, ist es notwendig, mindestens 50% des Verkaufspreises vor dem Datum der Rechnungsstellung zu bringen und zu zahlen, und der verbleibende Betrag wird vom Käufer spätestens innerhalb eines Jahres in Fremdwährung an den Verkäufer gezahlt.

Frage: Welche Bestimmungen gibt es, um das Geld (Verkaufsbetrag) in die Türkei zu bringen?

Antwort: Es ist wichtig, die Fremdwährung über die Bank in die Türkei zu überweisen. Wenn das Geld über die Bank überwiesen wird, wird die Authentifizierung der Fremdwährung, die in die Türkei überwiesen wird, durch einen Bankbeleg bestätigt. Die Zahlung kann auch per Kreditkarte von ausländischen Banken erfolgen. In diesem Fall wird dies durch eine Quittung oder ein Dokument der entsprechenden inländischen Bank bestätigt, aus dem hervorgeht, dass die Zahlung geleistet und in Fremdwährung in die Türkei gebracht wurde. Wird es jedoch vom Käufer physisch mitgebracht, muss es durch ein vom Zoll ausgestelltes Dokument bestätigt werden.

Hinweis: Nach dem Gesetz, in dem das Gesetz Nr. 6824 im Regierungsblatt veröffentlicht wurde, werden vor dem 8.3.2017 eingeführte Fremdwährungen unter dieser Ausnahme nicht als Fremdwährungen in die Türkei eingeführt.

Aktualisiert am 15.10.2019: Mit dieser Anpassung ist das Transfers von Fremdwährungen, die für den Kauf der Immobilien notwendig sind, aus dem Ausland in die Türkei, insbesondere aus dem Iran und einigen afrikanischen und europäischen Ländern, endlich gelöst. Gemäß den Bestimmungen, die dem Kommuniqué beigefügt sind,

  • Im Falle einer in diesem Zusammenhang durchgeführten Fremdwährungsüberweisung ist der zugehörige Kontoauszug, der die Informationen über diese Überweisung und ihren Empfänger sowie das Gewerbe- oder Wohnobjekt enthält, Gegenstand einer Lieferung, oder,
  • Sofern der Verkäufer ein Zustimmungsschreiben erhalten hat, aus dem hervorgeht, dass der zu überweisende Betrag vom Käufer übermittelt wurde und dass die Angaben zum Empfänger bekannt sind und dass er diesbezügliche Informationen über das Gewerbe- oder Wohneigentum enthält, wird die Mehrwertsteuerbefreiung tatsächlich angewendet.

Frage: Wie kann ich nach dem Kauf einer Immobilie eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen?

Antwort: Die Mehrwertsteuerrückerstattung erfolgt ausnahmsweise, nachdem der gesamte Preiswert in die Türkei gebracht und an den Verkäufer bezahlt wurde.

Die Verkäufe sind in der Umsatzsteuererklärung für den Steuerzeitraum angegeben, in dem die Gewerbe- oder Wohnimmobilie geliefert wird. Der Verkäufer (Baufirma) kann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer in bar oder gegen Vorauszahlung verlangen. Im Falle der Einreichung der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Zahlung auf Rechnung unabhängig vom Betrag, ohne dass nach dem Steuerprüfungsbericht, dem Buchhaltungsbericht und dem Schadenersatz gesucht wird. Die Anträge des Verkäufers auf Barrückerstattung aus dieser Transaktion, die 5.000 TL nicht übersteigen darf, werden erfüllt, ohne den Steuerprüfbericht, den Bericht des Wirtschaftsprüfers und die erforderliche Entschädigung anzufordern. Übersteigt der Antrag auf Rückerstattung 5.000 TL, wird die Rückerstattung des übersteigenden Betrages gemäß dem Steuerprüfbericht oder dem Bericht des Wirtschaftsprüfers erstattet.

Frage: Welche Dokumente sind erforderlich, um eine Rückerstattung auf dem Konto zu beantragen?

  • Standard-Rückerstattungsantrag.
  • Herunterladbare MwSt-Liste für den Zeitraum, in dem die Ausnahme angegeben ist.
  • Liste der Verkaufsrechnungen.
  • Dokumente, die vom Verkäufer vor der Lieferung zu liefern sind.
  • Bankbelege, aus denen hervorgeht, dass die gesamte Währung in die Türkei gebracht wurde, oder,
  • Belege, aus denen hervorgeht, dass die Zahlung an den Verkäufer unter Verwendung der vom Zoll erhaltenen Dokumente erfolgt ist.
  • Beispiel für eine Registrierungsurkunde.

Frage: Was passiert, wenn die Freistellung nicht ordnungsgemäß angewandt wird?

Antwort: In Fällen, in denen die Befreiung ohne die in Artikel 13/i der Mehrwertsteuer genannten Bedingungen angewendet wird, sind VERKÄUFER und KÄUFER gleichzeitig für die Zahlung der geschuldeten Steuer, den Verlust der Steuerstrafe und der Verzugszinsen verantwortlich.

Wenn mindestens 50% des Verkaufspreises nicht vor dem Rechnungsdatum bezahlt wurden und der Restbetrag nicht in Fremdwährung in die Türkei gebracht und nicht an den Verkäufer bezahlt wurde, sind VERKÄUFER und KÄUFER gleichzeitig für die Zahlung der fälligen Steuer, den Verlust der Steuerstrafe und die Verzugszinsen verantwortlich.

Frage: Hat MINROGROUP Immobilien und Kapitalanlagen Erfahrung mit der Mehrwertsteuerbefreiung?

Antwort: MINROGROUP Immobilien und Kapitalanlagen bietet ihnen den Diestleitungsbereich Steuerberatung an!

Jetzt ist die Zeit für diejenigen, die den Kauf einer Immobilie in der Türkei in Betracht ziehen. Sie können die Vorteile der Mehrwertsteuerbefreiung nutzen, indem Sie eine Immobilie in der Türkei kaufen. Wenden Sie sich noch heute an das erfahrene Verkaufspersonal von MINROGROUP Immobilien und Kapitalanlagen, um Ihr Traumhaus oder Traumwohnung zum besten Preis zu finden.

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